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   OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14   

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https://dejure.org/2014,23929
OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,23929)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,23929)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 4 U 24/14 (https://dejure.org/2014,23929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit eines Mehrstimmrechts der nicht am Kapital beteiligten Komplementärin einer Publikums-KG

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG, die der nicht am Kapital beteiligten Komplementärin ein (Mehr-) Stimmrecht zugesteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsvertrag, Inhaltskontrolle, Klagegegner, Mehrstimmrecht, Publikumsgesellschaft, Sittenwidrigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG, die der nicht am Kapital beteiligten Komplementärin ein (Mehr-) Stimmrecht zugesteht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehrstimmrecht der Komplementärin einer KG ist wirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 163
  • ZIP 2014, 1929
  • NZG 2014, 1417
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 26.08.1998 - 9 U 56/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14
    Die Passivlegitimation der Beklagten ergebe sich indes sowohl aus der kapitalistischen Struktur der Beklagten (vgl. OLG Celle NZG 1999, 64) als auch der Vereinbarung eines Anfechtungsrechtes binnen Monatsfrist in § 11 Abs. 2 GV.

    Auf das zitierte Urteil des OLG Celle (NZG 1999, 64) könne sich der Kläger nicht berufen (vgl. die hierzu ergangene Entscheidung des BGH, NJW 1999, 3113).

    Gegenteiliges lässt sich, unabhängig davon, ob der jener Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt einschlägig ist, nicht aus dem vom Kläger herangezogenen Urteil des OLG Celle (NZG 1999, 64) herleiten.

  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14
    Auf das zitierte Urteil des OLG Celle (NZG 1999, 64) könne sich der Kläger nicht berufen (vgl. die hierzu ergangene Entscheidung des BGH, NJW 1999, 3113).

    Nach der Rechtsprechung des BGH können Rechtsstreitigkeiten, die das durch den Gesellschaftsvertrag begründete Rechtsverhältnis der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft untereinander betreffen, nur zwischen den Gesellschaftern ausgetragen werden; die Gesellschaft hat hierüber keine Dispositionsbefugnis (vgl. BGH, MDR 1975, 736 m.w.N; NJW 1999, 3113).

  • BGH, 09.11.1987 - II ZR 100/87

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer Publikumspersonengesellschaft;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14
    Es ist aber Konsens, dass eine gerichtliche Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages über § 242 BGB stattfindet (vgl. BGHZ 64, 238; 84, 11; BGHZ 102, 172, 177; WM 1982, 583, 584; WM 1983, 1407).
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